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I. Vorgeschichte bis zur Gründung des Reichslandes
Historisch geht das R. E.-L. einerseits zurück auf das Herzogtum Lothringen und die Landschaft Elsass, in der verschiedene reichsstädtische, geistliche und reichsherrliche Traditionen bestehen. Kennzeichnend ist die Rolle als eine Art "Zwischenland", das seit dem territorialen Ausgreifen Frankreichs unter Ludwig XIV. in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.
In der französischen Revolutionszeit wurde das spätere R. E.-L. vollständig Teil der französischen I. Republik und blieb auch während in des I. Kaiserreiches, der Restaurationszeit, der Julimonarchie, der II. Republik und des II. Kaiserreiches Teil Frankreichs und war wie das übrige französische Staatsgebiet in Departements unterteilt, die sich nicht mit den spätere Grenzen des R. E.-L. deckten. II. Das Elsass-Lothringen in dem Deutschen Reich
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 wurden das Gebiet durch den Frieden von Frankfurt dem Deutschen Reich angegliedert.
Von der naheliegenden Möglichkeit, die so geschaffene Verwaltungseinheit in einen Bundesstaat des Deutschen Reiches mit eigenem Landesherrn und eigener Verfassung umzuwandeln, wurde aus verschiedenen Gründen kein Gebrauch gemacht. Vielmehr wurde E.-L. zunächst als besetztes Gebiet behandelt und unmittelbar durch das Reich verwaltet. Viele sich zu Frankreich gehörig fühlende, insbesondere französischsprachige Einwohner, verließen die Region und zogen nach Frankreich, insbesondere nach Belfort.
1874 wurde in E.-L. die reichsdeutsche Verfassung eingeführt. Das Land erhielt in dem Deutschen Reich ab 1877 das Recht, Gesetze vorzuschlagen.
Es besaß nunmehr eine gewisse Eigenständigkeit. Ein beratender Landesausschuss wurde eingerichtet. 1879 wurde das Amt des Statthalters eingeführt, der als Oberhaupt das Reichsland Elsass-Lothringen repräsentierte.
Ein Staatssekretär leitete die Regierung des Reichslandes. 1884 wurde die Reichsuniversität Straßburg gegründet.
Während dieser Zeit erlebte das Elsass eine wirtschaftliche Blütezeit, viele neue Errungenschaften wie die Sozialversicherung und Krankenversicherung wurden entsprechend der allgemeinen Entwicklung in den übrigen Teilen des deutschen Kaiserreichs eingeführt.
Erst in dem Jahre 1911 wurde das Elsass den übrigen deutschen Bundesstaaten gleichgestellt und erhielt eine eigene Verfassung und ein eigenes, freigewähltes Parlament, eine eigene Fahne und drei Vertreter in dem deutschen Bundesrat. Das Parlament des Reichslandes Elsass-Lothringen bestand aus zwei Kammern: die erste Kammer bestand aus Abgeordneten der Handels- und Landwirtschaftskammern, der Städte und Religionsgemeinschaften, der Universität und des Oberlandesgerichts, während die 60 Abgeordneten der zweiten Kammer in freier, gleicher und geheimer Wahl für 5 Jahre gewählt wurden. Dennoch empfanden viele Bewohner der Reichslande die Deutschen als Besatzer, wie die Vorgänge um die Zabern-Affäre eindrucksvoll zeigten.
Nach dem 1. Weltkrieg (1914 - 1918) erklärte sich das Elsass unter E. Ricklin in dem November 1918 zunächst unabhängig. Dies war die einzige, sehr kurze Zeit in der Geschichte des Elsass, in der die dort wohnenden Menschen allein über ihre Geschicke bestimmen durften. Nach ungefähr einer Woche rückten französische Truppen ein und beendeten die Unabhängigkeit. Anfangs reagierten einige Bevölkerungsteile enthusiastisch auf die Rückkehr nach Frankreich. Dies ließ nach als die Franzosen ihre brutale Assimilierungspolitik durchsetzten. Die Bewohner des Elsass wurden nachdem Ende dieser "Reichsland Elsass-Lothringen" - Zeit in 4 Gruppen eingeteilt, je nach Abstammung: Franzosen, Teilfranzosen, Deutsche und Ausländer. Nach 1870 eingewanderte Personen deutscher Abstammung und deren Nachkommen mussten das Land verlassen.
Das Reichsland Elsass-Lothringen wurde am 17.10 1919 aufgelöst und fortan von einer Generaldirektion in Paris verwaltet. Aufgrund der Assimilisierungspolitik wuchs innerhalb der elsässischen Bevölkerung der Missmut. Dies hatte eine starke autonomistische Bewegung zur Folge. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung erzielten die elsässischen Autonomisten, die mit der kommunistischen Partei sowie den bretonischen und korsischen Nationalisten kooperierten, in allen elsässischen Wahlkreisen die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Abgeordneten und Politiker, die sich für Autonomie aussprachen, wurden vom französischen Staat häufig zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, der Führer der Autonomistenpartei, Dr. Karl Roos, am 7.02 1940 in Nancy wegen angeblicher Spionage hingerichtet.
Am 19.06 1940 besetzte die Wehrmacht das Elsass.
Unter den Nationalsozialisten wurde Elsass-Lothringen faktisch dem Deutschen Reich eingegliedert. Es war jedoch kein eigenes Reichsland mehr, sondern wurde den benachbarten Reichsgauen angegliedert. Ab 1942 wurden Elsässer und Lothringer zu dem Wehrdienst in der deutschen Wehrmacht zwangsweise eingezogen.
Nach dem 2.Weltkrieg betrieb die französische Regierung sprachlich eine Assimlierungspolitik ("c'est chique de parler français"). Dadurch kam die Elsässische Sprache so in das Hintertreffen, dass die Mehrheit der jungen Elsässer (die nach ungefähr 1970 Geborenen) sie heute nicht mehr sprechen kann (Quelle: Sondages de 2001 des DNA "Dernières Nouvelles d'Alsace").
Seit 1972 gibt es in Elsass und Lothringen wieder regionale Parlamente. Heutzutage erzielen autonomistische Parteien (beispielsweise das "Forum Nationaliste d'Alsace-Lorraine") ca. noch 2 Prozent der abgegebenen Stimmen, sie betreiben jedoch einige Webseiten, in denen sie die Geschichte Elsass-Lothringens aus ihrer Sicht präsentieren.
Buch-Tipp: Die Angst der Amerikaner vor der deutschen Atombombe Die Geschichtsschreibung ist offensichtlich falsch! Vor Jahren, als die ersten Bücher des Autorenduos erschienen, wurden Mayer/Mehner noch belächelt und als »Verschwörungstheoretiker« diffamiert. Das vorliegende Buch schweigt man jetzt wohl besser tot, enthält es doch die Aussagen hochrangiger US-Verantwortlicher, u. a. des Generalstabschefs... |